Raupennahrungspflanzen:
Die Raupen leben an Festuca francoi.
Lebensraumansprüche:
Die Raupen fand ich meist in steilen, nassen Böschungen mit Moosen und Festuca francoi. Im Gegensatz zu Apamea sphagnicola ist Apamea ramonae nicht so stark auf Torfmoose angewiesen, wenn auch solche oft vorhanden sind. Acht der 11 gefundenen Raupen ruhten tagsüber in anderen Moosen oder direkt im Grasbüschel, nur drei in Sphagnum.
Entwicklungszyklus:
Die Raupen sind im März verpuppungsreif. Sie fressen nachts und ruhen am Tag im Inneren der Moospolster oder im Grashorst. Die Verpuppung findet ebenfalls in einem leichten Kokon im Moos oder im Grasbüschel statt. Die Falter dürften zwischen Ende April und Juni in nur einer Generation fliegen.
Gefährdungsursachen:
Apamea ramonae kann durch eine weitere Umwandlung ihres Habitats in Rinderweiden schnell gefährdet werden. Insbesondere die Heiden um den Morro Alto und nördlich davon dürfen keinesfalls beweidet weren. Hier sind groflächige Schutzgebiete mit striktem Rinderverbot einzuhalten.
Bemerkungen:
Apamea ramonae steht Apamea sphagnicola sehr nahe, unterscheidet sich aber doch in einigen Details z.B. der Falter (inkl. männliches Genital) recht deutlich, so dass eine Abtrennung auf Artniveau angezeigt ist.
Apamea ramonae ist endemisch auf Flores (Azoren, Portugal). Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass eine kleine Population auch auf dem benachbarten Corvo vorkommt.
Hinweise zur Bestimmung:
Apamea ramonae ist als Falter deutlich dunkler als A. sphagnicola. Die Nierenmakel ist weniger rund, sondern in der Mitte deutlich stärker eingeschnürt. Im männlichen Genital bestehen unter anderem Unterschiede in den Cornuti der Vesika: diese sind bei Apamea ramonae nur halb so groß. Zudem weist die Juxta andere Proportionen auf.
Literatur:
Wagner (2015): Apamea ramonae n. sp. and Apamea sphagnicola centralazorensis n. ssp. — two new noctuid taxa (Lepidoptera, Noctuidae, Xyleninae, Apameini) from the Azores (Portugal) in westernmost Europe. — Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo, Neue Folge 36 (1): 21-29.